Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19.WI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,29806
VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19.WI (https://dejure.org/2022,29806)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 02.08.2022 - 3 K 1113/19.WI (https://dejure.org/2022,29806)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 02. August 2022 - 3 K 1113/19.WI (https://dejure.org/2022,29806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,29806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 6 HBeihVO
    Zum Wegfall der Beihilfeberechtigung bei Überschreitung des steuerlichen Grundfreibetrags durch den Ehegatten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Darmstadt, 15.03.2001 - 1 E 1447/97

    Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von für den Ehegatten des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19
    Diese Bedenken teilt das erkennende Gericht nicht (vgl. ebenso VG Darmstadt, Urteil vom 15. März 2001 - 1 E 1447/97(3) - DÖD 2001, 233-235).

    Ob die Vorschrift in der für den vorliegenden Rechtsstreit maßgeblichen Fassung vom 28.09.2015, die in ihrer genauen Ausgestaltung eine andere ist als die Fassung, die der Entscheidung des VG Darmstadt (Urteil vom 15. März 2001 - 1 E 1447/97(3) - DÖD 2001, 233-235), der sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 14. Februar 2003 - 3 UZ 1487/97(3), nicht veröffentlicht) und das Verwaltungsgericht A-Stadt (Urteil vom 26. November 2003 - 8 E 1878/01 -, juris) angeschlossen haben, zugrunde gelegen hat und welche in deren Satz 2 noch eine Ausnahmeregelung vorgesehen hat, deshalb verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen könnte, weil die hier maßgebliche Fassung eine Ausnahme für individuelle Härtefälle nicht mehr vorsieht, kann offen bleiben, weil die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung der Klägerin - wie dargestellt - nicht überschritten ist.

  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12

    Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19
    Die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht verlangt weder, dass Aufwendungen der Beamten in Krankheitsfällen durch Leistungen einer beihilfekonformen Krankenversicherung und ergänzende Beihilfen vollständig gedeckt werden, noch, dass die von der Beihilfe nicht erfassten Kosten in vollem Umfang versicherbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 5 C 32/12 - Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 C 2.07 -, jeweils juris).

    Den Wesenskern der Fürsorgepflicht können jedoch allenfalls unzumutbare Belastungen des Beamten berühren (stRspr BVerwG, vgl. z.B. Urteil vom 10. Oktober 2013 - 5 C 32/12 - Urteil vom 28. Mai 2003 - 5 C 28.02 -, jeweils juris).

  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19
    Solche sind nur dann geboten, wenn die besonders ungewöhnliche Gestaltung des Einzelfalls dies erfordert, weil ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 -, juris).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19
    In diesem Fall ist ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30 Prozent des überzahlten Betrages regelmäßig angemessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 15.10 -, juris).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 2 B 42.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beschwerdegrund der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19
    Er hat nachteilige Folgen zu erwarten, wenn er durch sein Verhalten die an sein eigenes Interesse anknüpfenden Erwartungen des Dienstherrn enttäuscht und dadurch eine beamtenrechtliche Treuepflicht, wobei der Umfang der Prüfungspflicht in einem angemessenen Verhältnis zu den ihm eröffneten Besoldungsmerkmalen stehen muss (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1996 - 2 B 42.96 -, juris).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19
    Ein offensichtlicher Mangel im Sinne dieser Vorschrift ist nur dann gegeben, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4.11 -, juris Rdnr. 10), wobei es auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Empfängers ankommt.
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19
    Es liegt auch kein Sachverhalt vor, in dem sich die Klägerin unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausnahmsweise nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auf eine Entreicherung berufen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 19.92 -, juris).
  • BVerwG, 24.09.2002 - 5 C 28.02

    Statthaftigkeit einer Sprungrevision gegen ein Urteil eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19
    Den Wesenskern der Fürsorgepflicht können jedoch allenfalls unzumutbare Belastungen des Beamten berühren (stRspr BVerwG, vgl. z.B. Urteil vom 10. Oktober 2013 - 5 C 32/12 - Urteil vom 28. Mai 2003 - 5 C 28.02 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08

    Beihilfe; wirtschaftliche Selbständigkeit des Ehegatten/Lebenspartners;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19
    Die Klägerin bezieht sich außerdem auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03. Juni 2009 (2 C 27.08).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat in den beiden insoweit relevanten Entscheidungen (Beschluss vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20, 26,184 und 4/86, abgedruckt in BVerfGE 82, S. 60; Beschluss vom 14. Juni 1994 - 1 BvR 1022/88 -, abgedruckt in BVerfGE 91, S. 93) ausgeführt, bei der Einkommensbesteuerung muss ein Betrag in Höhe des Existenzminimums der Familie steuerfrei bleiben; es verstoße gegen den Gleichheitssatz, wenn von dem Einkommen Steuerpflichtiger mit Kindern der Unterhaltsaufwand für die Kinder nicht wenigstens in Höhe des Existenzminimums steuerfrei bleibe.
  • BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70

    Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

  • VG Wiesbaden, 26.11.2003 - 8 E 1878/01
  • VGH Bayern, 24.04.2001 - 3 B 97.87
  • BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73

    Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 2 S 1289/16

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des BG BW 2010 § 78 Abs 2;

  • VG Kassel, 28.06.2017 - 1 K 1592/16

    Rückforderung überzahlter Beihilfe bei Verwendung eines sog. "Kurzantrags"

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht